«Muss ich mir das gefallen lassen?»
Als Stift oder Lehrtochter neu im Betrieb und unsicher, was erlaubt ist und was nicht?<br />
Der K-Tipp bringt die Antworten auf die häufigsten Fragen der Lehrlinge.
Inhalt
K-Tipp 16/2006
04.10.2006
Vera Sohmer - vera.sohmer@ktipp.ch
Kleider
Ich habe eine Lehre als Pflegerin in einem Altersheim angefangen. Meine Che?n ?ndet, ich sei zu sexy angezogen. Kann Sie mir vorschreiben, was ich anziehen muss?
Ja. Gelten im Betrieb bestimmte Kleidervorschriften, müssen sich auch Lehrlinge daran halten. Beim Kontakt mit Kunden verlangen beispielsweise Banken ein bestimmtes Erscheinungsbild. Auch ein Altersheim kann dezentere Kleidung verlangen.
Überstunden
Meine Lehre als Automechaniker gef...
Kleider
Ich habe eine Lehre als Pflegerin in einem Altersheim angefangen. Meine Che?n ?ndet, ich sei zu sexy angezogen. Kann Sie mir vorschreiben, was ich anziehen muss?
Ja. Gelten im Betrieb bestimmte Kleidervorschriften, müssen sich auch Lehrlinge daran halten. Beim Kontakt mit Kunden verlangen beispielsweise Banken ein bestimmtes Erscheinungsbild. Auch ein Altersheim kann dezentere Kleidung verlangen.
Überstunden
Meine Lehre als Automechaniker gefällt mir gut, doch in den letzten Wochen muss ich ständig Überstunden schieben. Kann ich sie kompensieren?
Ja. Überstunden müssen mit Freizeit ausgeglichen oder mit mindestens 25 Prozent Lohnzuschlag entschädigt werden.
Grundsätzlich gilt: Die tägliche Arbeitszeit für Lehrlinge unter 21 Jahren darf - inklusive Überstunden - nicht länger als neun Stunden betragen. Mit Pausen dürfen 12 Stunden pro Tag nicht überschritten werden. Die Wochenarbeitszeit beträgt bei einer Fünftagewoche maximal 45 Stunden.
Berufsschule
Mein Chef sagt, ich müsse in den Betrieb kommen, auch wenn ich den ganzen Tag Berufsschule habe. Stimmt das?
Nein. Berufsschule zählt als Arbeitszeit. Ein Schultag mit acht Lektionen ist ein ganzer Arbeitstag, einer mit vier Lektionen ein halber. Wer nur morgens Schule hat, muss nachmittags zur Arbeit.
Botengänge und Putzen
Ich werde andauernd auf Botengänge geschickt und muss immer den Laden putzen, obwohl wir eine Putzfrau haben. Ist das wirklich erlaubt?
Nein. Lehrlinge haben ein Recht darauf, gut ausgebildet zu werden. Ihre Aufgaben müssen deshalb etwas mit dem Lehrberuf zu tun haben. Arbeiten wie Kopieren, Archivieren oder auch gewisse Putzarbeiten können dazugehören, dürfen aber zeitlich nicht dominieren. Wer sich als Handlanger ausgenutzt fühlt, ständig Hilfsjobs erledigen muss und den Eindruck hat, nichts zu lernen, sollte mit dem Chef reden. Fruchtet das nicht, hilft das Berufsbildungsamt weiter.
Nebenjob
Mein Lehrlingslohn im ersten Jahr als Maler reicht vorne und hinten nicht. Darf ich während der Lehre etwas dazuverdienen?
Grundsätzlich gilt: Der Lehrbetrieb muss damit einverstanden sein, und die Ausbildung darf nicht unter dem Zusatzjob leiden. Es kommen also nur zeitlich sehr beschränkte Engagement übers Wochenende in Frage.
Lohnabzüge
Mein Lehrmeister will von meinem Lehrlingslohn etwas abziehen, weil meine Leistungen in der Schule zu schlecht sind. Geht das?
Nein. Der Lohn ist Bestandteil des Lehrvertrags. Er darf nicht einseitig abgeändert werden - etwa als Strafe für ungenügende Leistungen oder weil sich der Lehrling schlecht benimmt. Erlaubt sind Lohnabzüge höchstens dann, wenn ein Lehrling dem Betrieb absichtlich Schaden zugefügt hat.
Kostgeld
Muss ich zu Hause etwas von meinem Lehrlingslohn abgeben?
Grundsätzlich gilt: Was der Lehrling verdient, gehört ihm. Er verwaltet das Geld und darf frei darüber verfügen. Aber: Wohnen Lehrlinge noch bei den Eltern, können diese verlangen, dass der Nachwuchs einen Betrag abliefert.
Tipp: Mit den Eltern klare Abmachungen treffen, also auch festlegen, für welche Kosten - Kleider, Handy, Verkehrsabo - der Lehrling selber aufkommt. Bei der Budgetplanung nicht vergessen: Lehrlinge über 18 müssen Steuern zahlen.
Sprachaufenthalt
Ich arbeite als KV-Lehrling in einer kleinen Verwaltung und möchte drei Wochen lang zum Sprachaufenthalt nach England. Habe ich einen Anspruch darauf, dass der Betrieb einen Teil der Kosten übernimmt?
Nein. Es sei denn, dies steht ausdrücklich im Lehrvertrag.
Kündigungsdrohung
Mein Chef droht damit, den Lehrvertrag zu kündigen, weil ich angeblich zu oft krank bin. Darf er das?
Nein. Der Lehrvertrag ist auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen - nämlich die Dauer der Lehre - und deshalb in der Regel nicht kündbar. Ausnahmen gelten nur, wenn wichtige Gründe vorliegen. Zum Beispiel, wenn der Lehrling die für die Ausbildung notwendigen Fähigkeiten nicht mitbringt.
Zudem kann ein Lehrvertrag - wie jeder Arbeitsvertrag - fristlos gekündigt werden, wenn die Zusammenarbeit unzumutbar geworden ist (Tätlichkeiten einer Partei, Diebstahl am Arbeitsplatz etc.). Den Vertrag aufzulösen, wenn beide Parteien einverstanden sind, ist immer möglich.
Lehrabbruch
Ich werde von meinem Vorgesetzten ständig angeschrien, auch wenn ich nichts falsch gemacht habe. Muss ich mir das gefallen lassen?
Nein. Weisen Sie Ihren Vorgesetzten darauf hin, dass ein solches Verhalten nicht akzeptabel ist. Suchen Sie das Gespräch mit der Betriebsleitung - Ihr Vorgesetzter ist offenbar überfordert. Ändern sich die Verhältnisse nicht, sollten Sie das Berufsbildungsamt informieren. Es versucht zu vermitteln und hilft, allenfalls eine neue Lehrstelle zu ?nden.
Rat für Lehrlinge
- Tipps, Anlaufstellen und Informationen rund um die Berufslehre finden Lehrlinge und Eltern unter www.berufsberatung.ch.
- Die Broschüre «Deine Rechte in der Lehre» ist kostenlos erhältlich beim Kaufmännischen Verband unter www.kvjugend.ch.
- Der Lehrlingsratgeber «Ich kenne meine Rechte» ist für 3 Franken erhältlich unter www.gewerkschafts jugend.ch.
- «Familienrecht», Saldo-Ratgeber zu Lehrlingsrecht und Familienfragen. Er kann bestellt werden unter www.ktipp.ch oder mit der Karte auf Seite 17.
- Bei Schwierigkeiten in der Lehre helfen Berufsinspektoren oder die Lehraufsichtskommission der kantonalen Ämter für Berufsbildung. Die Adressen finden sich unter www. dbk.ch/dbk/portrait/mit glieder.php.