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Von dieser Verpflichtung können Sie sich nur befreien, indem Sie einen zumutbaren Nachmieter vorschlagen. Dieser muss sich bereit erklären, den Mietvertrag ab dem Zeitpunkt, auf den Sie die Kündigung ausgesprochen haben, zu denselben Bedingungen zu übernehmen. Auch wenn es nur für zwei Monate ist.
Die Tatsache, dass der Vermieter bereits einen neuen Mietvertrag ab dem ordentlichen Kündigungstermin abgeschlossen hat, ändert daran nichts.
Und: Wenn der Vermieter den von Ihnen vorgeschlagenen und zumutbaren Nachmieter ablehnt, weil er selber für später schon jemand anders gefunden hat, sind Sie von Ihrer vertraglichen Mietzinspflicht für diese zwei Monate befreit.
(bw)
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