Ja. Zwar sind Minderjährige nicht vertragsfähig. Das Gesetz kennt aber eine Ausnahme. Kinder dürfen Verträge über die Höhe ­ihres Taschengeldes beziehungsweise ihres Lehrlingslohns abschliessen. Ihr Sohn verfügt über ein regelmässiges Einkommen – nämlich seinen Lehrlingslohn. Sie schreiben, dass er von diesem zu Hause nichts abgeben muss. Deshalb kann er ohne Ihre ­Zustimmung ­einen Vertrag in der Höhe von 500 Franken abschliessen.

Aber: Sie üben noch die elterliche Gewalt über Ihren minderjährigen Sohn aus. Daher können Sie ihm ­verbieten, die Reise anzutreten. Dementsprechend dürfen Sie den Trip beim Reiseveranstalter auch annullieren. Da der Vertrag korrekt zu­stande kam, ist eine Annullation entsprechend mit Kosten verbunden. Diese muss Ihr Sohn übernehmen.

Nehmen Sie dennoch zuerst Konktakt mit dem Reisebüro auf. Vielleicht finden Sie mit diesem eine einvernehmliche Lösung.