Mutmassliche Höhe der AHV-Rente - Kann ich die Rente berechnen lassen?
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K-Tipp 2/2001
31.01.2001
Ich bin 55 Jahre alt. Solange ich arbeite, weiss ich, wie viel Geld mir jeden Monat zur Verfügung steht. Doch wie ist meine Situation, wenn ich pensioniert bin? Damit ich meine Altersvorsorge besser planen kann, möchte ich wissen, wie hoch meine AHV-Rente dereinst sein wird. Gibt es eine Möglichkeit, sich die künftige Rente berechnen zu lassen?
Ja. Die Ausgleichskassen berechnen auf Anfrage die künftige Rente der AHV-Versicherten. Seit 1. Januar 2001 haben die Versicherten so...
Ich bin 55 Jahre alt. Solange ich arbeite, weiss ich, wie viel Geld mir jeden Monat zur Verfügung steht. Doch wie ist meine Situation, wenn ich pensioniert bin? Damit ich meine Altersvorsorge besser planen kann, möchte ich wissen, wie hoch meine AHV-Rente dereinst sein wird. Gibt es eine Möglichkeit, sich die künftige Rente berechnen zu lassen?
Ja. Die Ausgleichskassen berechnen auf Anfrage die künftige Rente der AHV-Versicherten. Seit 1. Januar 2001 haben die Versicherten sogar einen Rechtsanspruch auf diese Vorausberechnung - und zwar in der Regel gratis.
Die Kasse sagt Ihnen, welche AHV-Rente Sie dereinst erwarten dürfen - abhängig von Ihren bisherigen und Ihren geschätzten künftigen AHV-Beiträgen. Sie erhalten also eine provisorische Berechnung.
Wenden Sie sich für die Rentenvorausberechnung an die Ausgleichskasse, die momentan für Sie zuständig ist; Ihr Arbeitgeber kann sie Ihnen nennen. Die Adressen aller Ausgleichskassen finden Sie auf den letzten Seiten in jedem Telefonbuch.
Für den Antrag auf Vorausberechnung steht ein Formular zur Verfügung, welches Sie bei der Ausgleichskasse erhalten oder dort bestellen können.
Die Vorausberechnung ist im Normalfall gratis. Nur in zwei Ausnahmefällen darf die Ausgleichskasse eine Gebühr von höchstens 300 Franken erheben (Maximalansatz bei komplizierten Berechnungen):
- wenn die versicherte Person noch nicht 40 Jahre alt ist,
- wenn eine über 40-jährige Person in den letzten fünf Jahren schon einmal eine Berechnung machen liess und nun ohne besonderen Grund eine weitere wünscht. Als «besonderen Grund» nennt die entsprechende Verordnung Zivilstandswechsel, die Geburt eines Kindes, den Verlust der Arbeitsstelle oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit.
- Falls ein solcher Grund vorliegt, erhalten auch unter 40-Jährige die Vorausberechnung der Altersrente gratis.
Wenn Sie keine Beitragslücken haben und Sie auf ein durchschnittliches Einkommen von mindestens 74160 Franken pro Jahr kommen, wird das Resultat der Vorausberechnung die derzeitigen Maximalrenten ergeben: 2060 Franken pro Monat für Einzelpersonen, für Ehepaare zwei Einzelrenten von zusammen höchstens 3090 Franken. Der Maximalbetrag einer Witwen- oder Witwerrente beträgt derzeit monatlich 1648 Franken.
Der Vorausberechnung können Sie auch entnehmen, ob Sie Beitragslücken haben, Jahre also, in denen Sie überhaupt keine AHV-Beiträge eingezahlt haben. Solche Beitragslücken können Sie rückwirkend für die letzten fünf Jahre schliessen, sofern Sie in dieser Zeit in der Schweiz gewohnt haben. Sie müssen sich dazu bei der Ausgleichskasse als nicht erwerbstätige Person erfassen lassen.
Nichterwerbstätige zahlen je nach ihren sozialen Verhältnissen einen jährlichen Betrag von mindestens 390 Franken. Gutsituierte müssen mehrere 1000 Franken zahlen, maximal 10100 pro Jahr.
Noch ein Tipp: Wer geschieden ist, sollte zuerst das Einkommenssplitting verlangen; dann kann die AHV-Ausgleichskasse die mutmassliche Rente leichter berechnen.
Und: Interessierte können sich auch die Invalidenrente sowie die Hinterlassenenrente vorausberechnen lassen. Diese Information ist zum Beispiel nützlich, wenn sich jemand selbständig macht. Diese Vorausberechnungen sind immer gratis.
(em)
AHV-Infos im Internet: www.ahv.ch,, www. svazurich.ch