Seit vier Jahren haben mein Partner und ich ein Kind. Da wir nicht verheiratet

sind, habe ich die alleinige elterliche Gewalt über meinen Sohn.

Was geschieht mit meinem Kind, wenn mir etwas passiert? Schaltet sich die

Behörde ein oder wird automatisch mein Freund - ein wirklich guter Vater - zum

Inhaber der Erziehungs- verantwortung?



Wenn der Fall so klar ist und das Ihrem Wunsch entspricht, wird die

Vormundschaftsbehörde die elterliche Sorge ...