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14.06.2011
Die Eltern einer achtjährigen Tochter wollten ihr Kind zu Hause unterrichten. Die Mutter – eine ausgebildete Sozialpädagogin – wäre die Lehrerin gewesen. Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen hat das Ansinnen – gestützt auf das kantonale Volksschulgesetz – zu Recht abgelehnt, sagt das Bundesgericht. Die Mutter habe die erforderliche «vertiefte methodisch-didaktische Ausbildung» nicht. Zudem müsse der Schulunterricht auch die «Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit» garantieren, was bei Hausunterricht nicht möglich sei.
Bundesgericht, Urteil 2C_738/2010 vom 24. 5. 2011
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