Nach der Trennung war eine Frau mit ihrem Kind arm dran und erhielt deshalb Geld von der Fürsorge. Bis die Ehe endgültig geschieden wurde, waren es insgesamt 81064 Franken.

Was geschieht nun, wenn die Frau diese Fürsorgegelder später zurückzahlen muss oder will? Muss der Ex-Gatte dann die Hälfte übernehmen? Eine Betroffene ging vor Gericht und verlangte: Wenn mein Kind dereinst mündig ist, soll der Vater noch länger Alimente zahlen, bis er die Hälfte (also 40532 Franken) abbezahlt habe.

Damit ist die Frau unterlegen, sie muss die Schulden allein abtragen.

(em)

Bundesgericht, Urteil 5C.77/2006 vom 14.12.2006