Inhalt
K-Tipp 4/2007
28.02.2007
Nach der Trennung war eine Frau mit ihrem Kind arm dran und erhielt deshalb Geld von der Fürsorge. Bis die Ehe endgültig geschieden wurde, waren es insgesamt 81064 Franken.
Was geschieht nun, wenn die Frau diese Fürsorgegelder später zurückzahlen muss oder will? Muss der Ex-Gatte dann die Hälfte übernehmen? Eine Betroffene ging vor Gericht und verlangte: Wenn mein Kind dereinst mündig ist, soll der Vater noch länger Alimente zahlen, bis er die Hälfte (also 40532 Franken) abbezahlt habe.
Damit ist die Frau unterlegen, sie muss die Schulden allein abtragen.
(em)
Bundesgericht, Urteil 5C.77/2006 vom 14.12.2006
Was geschieht nun, wenn die Frau diese Fürsorgegelder später zurückzahlen muss oder will? Muss der Ex-Gatte dann die Hälfte übernehmen? Eine Betroffene ging vor Gericht und verlangte: Wenn mein Kind dereinst mündig ist, soll der Vater noch länger Alimente zahlen, bis er die Hälfte (also 40532 Franken) abbezahlt habe.
Damit ist die Frau unterlegen, sie muss die Schulden allein abtragen.
(em)
Bundesgericht, Urteil 5C.77/2006 vom 14.12.2006
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden