Nein. Als Ihre Ehefrau ebenfalls pensioniert wurde, wurde Ihre Rente wegen des Splittings neu berechnet - und zwar endgültig. Beim Splitting werden die beiden Einkommen geteilt: Jeder Ehegatte erhält die Hälfte des Einkommens des anderen Ehegatten gutgeschrieben.

Weil Ihre Gattin nicht immer erwerbstätig war, war ein Rentenausgleich die Folge - und Ihre Rente wurde kleiner. Nach dem Tod Ihrer Frau ändert sich diese Berechnung für den überlebenden Ehepartner nicht mehr.

Zwar erhalten Sie nun einen so genannten Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Doch es ist gut möglich, dass Sie auch so nicht mehr auf die Maximalrente kommen - also jene Rente, die Sie erhielten, solange Ihre Frau noch nicht im AHV-Alter war.

(hrs)

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