Der kürzeste Weg zu meinem Haus führt über einen privaten Durchgang durch das Grundstück meines Nachbarn. Nach mehr als zehn Jahren will er mir nun plötzlich verbieten, diesen Durchgang zu benützen. Er droht mir sogar mit einer Busse. Habe ich ein Gewohnheitsrecht, um den Weg zu benützen?



Nein. Für Privatwege und Privatstrassen gilt das Gleiche wie für alle anderen Grundstücke: Ihr Nachbar kann frei darüber entscheiden, wem er welche Rechte auf seinem Grundstück zugest...