Ja. Grundsätzlich gilt: Sie müssen einen zahlungsfähigen Nachmieter stellen, der sich bereit erklärt, die Wohnung auf den 1. November zu übernehmen. Das haben Sie getan, doch diese Person hat es sich anders überlegt. Falls noch genügend Zeit bleibt, können Sie nun einen anderen Nachmieter suchen. Dann müssen Sie den November nicht zahlen. Ebenfalls nicht zahlen müssen Sie, falls der Vermieter den zweiten va­lablen Nachmieter ablehnt. Sollten Sie hingegen keinen anderen Ersatzmieter finden, müssen Sie die Novembermiete wohl oder übel zahlen.

Und Sie können dafür nicht den ersten Nachmieter haftbar machen, der es sich anders überlegt hat. Denn in der Regel bekunden Nachmieter auf dem Bewerbungsformular nur unverbindlich ein Interesse. Die Nachmieter werden deshalb nicht schadenersatzpflichtig, falls sie den Einzug um einen Monat verschieben oder die Wohnung dann gar nicht mehr mieten wollen.

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