Bewilligung muss gratis sein.



Will ein Ehepaar den Namen der Frau als Familiennamen tragen, braucht es dazu gemäss Zivilgesetzbuch eine Bewilligung. Im umgekehrten (Normal-)Fall braucht es keine Erlaubnis.



Schon diese Bewilligungspflicht ist eine Ungleichbehandlung der Geschlechter, sagt das Bundesgericht. Bundesgesetze kann aber auch das höchste Gericht nicht aufheben.



Dafür konnte das Bundesgericht die Aargauer Verwaltung stoppen, die für diese ...