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K-Tipp 05/2008
10.03.2008
Grundsätzlich ist der Vermieter verpflichtet, mindestens einmal pro Jahr eine detaillierte Abrechnung vorzulegen. In der Regel ist der Zeitpunkt der Abrechnungsperiode im Mietvertrag angegeben.
Am weitesten verbreitet ist die Periode vom 1. Juli des vergangenen Jahres bis Ende Juni des laufenden Jahres. Der Vermieter sollte dann in der Lage sein, die Nebenkostenabrechnung innert zweier Monate nach Ende der Abrechnungsperiode zu erstellen.
Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung bezügliche Abrechnung nicht nach, sollten Sie ihn schriftlich mahnen und ihm eine neue Frist von beispielsweise 30 Tagen zum Abliefern der Nebenkostenabrechnung setzen.
Falls Ihr Vermieter auch diese Frist ungenutzt verstreichen lässt, können Sie als Druckmittel die Zahlung der künftigen monatlichen Akontobeiträge aufschieben.
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