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Ein Mann, dessen Frau vor ein paar Jahren gestorben war und der später wieder geheiratet hatte, kam ins AHV-Alter. Bei der Rentenberechnung erfolgte nun das Splitting. Das heisst: Für die Berechnung seiner AHV-Altersrente wurden die von ihm und seiner verstorbenen Frau während der Ehe erzielten Einkommen halbiert und je zur Hälfte dem anderen Partner gutgeschrieben. Das ist üblich – auch wenn die verstorbene Ehefrau davon gar nichts mehr hat.
Normalerweise erhalten solche Rentner noch einen Verwitwetenzuschlag von 20 Prozent. Im erwähnten Fall fällt er weg, weil der Mann wegen der zweiten Heirat in diesem Punkt nicht mehr als verwitwet gilt.
Bundesgericht, Urteil 9C_778/2012 vom 5. 4. 2013
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