Zahlt die Krankenkasse Spitexleistungen, müssen sich die Patienten mit Franchise und Selbstbehalt an den Kosten beteiligen. Zusätzlich kann der Kanton maximal Fr. 15.95 pro Tag (Fr. 5821.75 pro Jahr) verlangen. Einige Kantone tun das, andere nicht.

Der Kanton Bern verlangt diese Kostenbeteiligung nur von über 65-Jährigen. Ein 86-jähriger Mann klagte dagegen mit dem Argument, das sei eine Altersdiskriminierung. Doch das Bundes­gericht hat die Benachteiligung älterer Patienten als zulässig beurteilt. Das Berner Gesetz enthalte einen «Schutz vor Verarmung», weil die Gebühr erst ab einem steuerbaren Einkommen von 50 000 Franken geschuldet sei.    

Bundesgericht, Urteil 8C_44/2012 vom 31. 8. 2012