Eine pflegebedürftige Frau wohnt nach einem Hirnschlag noch zu Hause und bezieht Spitex-Leistungen. Das kostet die Krankenkasse ­jeden Monat rund 8000 Franken. Würde die Frau im Pflegeheim betreut, müsste die Kasse nur 3400 Franken im Monat zahlen.

Darf nun die Krankenkasse mit dem Argument der Wirtschaftlichkeit die Spitex-Vergütung bis aufs Niveau der Pflegeheimkosten (3400 Franken) kürzen? Nein, sagt das Bundesgericht. Der Kostenunterschied sei noch kein «grobes Missverhältnis», es müssten auch die familiären und persönlichen Umstände betrachtet werden. Im konkreten Fall werde die Frau zum Teil noch von ihrem Ehegatten betreut, und der wolle sie noch nicht ins Pflegeheim geben.   

Bundesgericht, Urteil 9C_940/2011 vom 21. 9. 2012