Inhalt
29.10.2012
Eine 56-jährige Frau war über 30 Jahre lang Wirtin im eigenen Dorfrestaurant. Als ihre Hände immer kraftloser wurden und schmerzten (unter andern wegen eines Karpaltunnel-Syndroms), verlangte die Frau eine Rente der Invalidenversicherung (IV).
Dies hat ihr das Bundesgericht in letzter Instanz verweigert. Die Ärzte hatten in ihren Gutachten gesagt, die 56-Jährige könne weiterhin «eine rein sitzende, leichte Arbeit ganztags» machen, und solche Stellen seien auf dem Arbeitsmarkt vorhanden. Es sei deshalb zumutbar, dass sich die Frau eine Anstellung suchen müsse.
Bundesgericht, Urteil 9C_818/2011 vom 7. 9. 2012
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden