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Eine Frau wurde von der Pensionskasse gefragt: «Nehmen Sie regelmässig Medikamente? Wenn ja, welche?» Die Frau verneinte, obwohl sie früher wegen ihrer körperlichen Leiden auch psychisch gelitten und sporadisch Antidepressiva geschluckt hatte. Die Pensionskasse wollte ihr deswegen nur die stark gekürzte obligatorische Invalidenrente zahlen.
Falsch, sagt das Bundesgericht, die Frau erhält die volle IV-Rente und damit rund 15 500 Franken mehr pro Jahr. Denn sie hat ihre Anzeigepflicht nicht verletzt. Zum Zeitpunkt der Befragung habe sie nicht regelmässig Medikamente genommen.
Bundesgericht, Urteil 9C_626/2012 vom 15. 4. 2013
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