Wer in der Steuererklärung zu wenig Ein­kommen oder Vermögen deklariert, muss Nachsteuern zahlen und wird wegen Steuerhinterziehung gebüsst. Die Busse ist meist so hoch wie die hinterzogene Steuer. Bei leichtem Verschulden kann sie bis auf ein Drittel er­mässigt werden. Das Steueramt verlangte von einer Frau, die ein zu tiefes Einkommen angegeben hatte, 1160 Franken Nachsteuer und büsste sie mit 580 Franken – also der Hälfte. Die Bündnerin wehrte sich, da sie versehentlich das Einkommen des falschen Jahres angegeben hatte. Das Bundesgericht reduzierte die Busse auf ein Drittel, weil das Verschulden der Frau «bescheiden» sei, sie beim Ausfüllen der Steuererklärung schwer krank war und ­weil sie arbeitslos ist.   

Bundesgericht, Urteil 2C_851/2011 vom 15. 8. 2012