Mann wollte früheren Namen - Namensänderung muss warten



Ein Mann hatte 1995 bei der Heirat den Nachnamen der Frau angenommen. Der Walliser Staatsrat hatte, wie dies im Gesetz vorgesehen ist, achtenswerte Gründe für diesen Namenswechsel bejaht und dem Gesuch der Eheleute zugestimmt.



Als sich das Paar im März 1999 trennte, erlaubte die Walliser Regierung dem Mann, wieder seinen ehemaligen Namen zu tragen.



Falsch, sagt das Bundesgericht. Erstens sei...