Neue Gerichtsurteile - Nr.13 22.08.2001
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K-Tipp 13/2001
22.08.2001
Zwei Unfälle verursacht - Kontrollfahrt für 71-Jährige
Eine Autolenkerin verschuldete zwei Unfälle. Die 71-Jährige musste dafür je 300 Franken Busse zahlen und den Ausweis für einen Monat abgeben. Das Verkehrsamt des Kantons ordnete zudem (als Voraussetzung für die Rückgabe des Ausweises) eine Kontrollfahrt an. Solche Fahrten sollen klären, ob Autofahrer für den Strassenverkehr (noch) geeignet sind.
Das Bundesgericht hat an dieser Massnahme nichts auszuse...
Zwei Unfälle verursacht - Kontrollfahrt für 71-Jährige
Eine Autolenkerin verschuldete zwei Unfälle. Die 71-Jährige musste dafür je 300 Franken Busse zahlen und den Ausweis für einen Monat abgeben. Das Verkehrsamt des Kantons ordnete zudem (als Voraussetzung für die Rückgabe des Ausweises) eine Kontrollfahrt an. Solche Fahrten sollen klären, ob Autofahrer für den Strassenverkehr (noch) geeignet sind.
Das Bundesgericht hat an dieser Massnahme nichts auszusetzen. Kontrollfahrten seien keine Strafe, sondern dienten der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer - auch der Frau selber. Die Anordnung einer Kontrollfahrt sei auch für über 70-Jährige möglich, obwohl diese alle zwei Jahre beim Arzt eine medizinische Kontrolluntersuchung absolvieren müssen.
(em)
(Bundesgericht, Urteil 6A.47/2000 vom 23. 1. 2001)
Kostengutsprache im Spital - Kasse darf Zeit-Limite setzen
Die Visana gab für einen Spitalaufenthalt eine befristete Kostengutsprache für 30 Tage und schrieb, das Spital müsse eine allfällige Verlängerung des Aufenthalts medizinisch erläutern. Das Spital behielt den Patienten länger als 30 Tage, aber ohne dies gegenüber der Kasse (bzw. ihrem Vertrauensarzt) zu begründen.
Darauf weigerte sich die Visana, die Kosten für den Aufenthalt nach Ablauf der 30-Tage-Limite zu zahlen.
Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Die Kassen sind gehalten, Rechnungen nur dann zu zahlen, wenn die Behandlung «wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich» ist. Und im Sinne dieser Anforderung sei es gestattet, die Kostengutsprache für den Spitalaufenthalt zunächst zeitlich zu befristen und die Verlängerung von einem Arztbericht abhängig zu machen.
(em)
(Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 87/00 vom 21. 3. 2001)
Morddrohungen im Betrieb - Fristlose Entlassung erlaubt
Ein Angestellter beleidigte und schikanierte einen Arbeitskollegen regelmässig; einmal schlug er ihn sogar. Als er eines Tages eine Morddrohung aussprach, hatte der Chef genug und kündigte dem Störenfried fristlos. Diese fristlose Entlassung war gerechtfertigt, sagt das Bundesgericht. Mit anderen Worten: Morddrohungen gegen einen Arbeitskollegen sind einer der «wichtigen Gründe», die es dem Arbeitgeber erlauben, den «Täter» fristlos zu feuern.
(upi)
(Bundesgericht, Urteil 4C.47/2001 vom 11. 5. 2001)
Gemeinsame Sorge über Kinder - Nur auf beiderseitigen Wunsch
Bei einer Scheidung kann der Scheidungsrichter bestimmen, dass beide Eltern die elterliche Sorge gemeinsam ausüben und dann das Kind alternierend betreuen. Dies geht aber nur, wenn beide Partner einverstanden sind. Ein Mann, der die gemeinsame Sorge beantragte, um so weniger Alimente zahlen zu müssen, ist mit diesem Wunsch abgeblitzt.
(em)
(Bundesgericht, Urteil 5C.42/2001 vom 18. 5. 2001)