Nebenjob in den Ferien - Kein Lohn im Hauptjob



Einem Chauffeur wurde der Führerausweis entzogen; in dieser Zeit nahm er vier Wochen Ferien. Doch statt sich zu erholen, arbeitete er in einem Warenhaus als Handlanger.



Der Haupt-Arbeitgeber verweigerte ihm deshalb den Lohn von 3187 Franken für diese vier Wochen - und kam damit auch vor Bundesgericht durch.



Das Obligationenrecht sieht nämlich ausdrücklich vor, dass der Betrieb den Lohn während der Fe...