Taggeld-Einzelversicherung - Betrieb muss Prämien zahlen



Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Bauhauptgewerbe müssen die Betriebe für ihre Angestellten eine Kollektiv-Krankentaggeld-Versicherung abschliessen, die im Krankheitsfall 720 Tage lang zahlt. Eine Sonderbestimmung dieses GAV legt fest, dass die Arbeitnehmer für diesen Schutz keine Prämien mehr zahlen müssen, falls sie krank sind. Und: Der Betrieb darf kranken oder verunfallten Arbeitnehmern erst kündigen, we...