Kasse darf Strafabzug machen - Zu spät gemeldet: Taggeld weg



Wenn jemand eine Taggeldversicherung bei einer Krankenkasse hat, krank wird und dann den Anspruch auf Zahlung von Taggeldern zu spät meldet, so hat er dafür gemäss Gesetz keine Sanktionen zu fürchten.



Die Krankenkassen dürfen aber einen solchen Strafabzug in ihrem Reglement festlegen. Im konkreten Fall erhält eine Frau deshalb von der Mutuelle Valaisanne (gehört zur Groupe Mutuel) ihre Taggelder er...