Autoausleihe aus Gefälligkeit - Versicherung zahlt nicht alles



Ein Autohalter überlässt einem Cousin sein Auto aus Gefälligkeit. Der Cousin verursacht einen Unfall und wird dabei verletzt. Nun gilt im Grundsatz, dass die Autohaftpflicht-Versicherung des Autohalters für den Schaden des Lenkers (also des Cousins) aufkommen muss; dazu gehören Arzt- und Spitalkosten, allenfalls auch Lohnausfall und andere Kosten.



Aber: Der Richter kann diese Haftung kürzen, um da...