Schimmelpilz in der Wohnung - Vermieter muss beweisen



Die Mieter einer 41/2-Zimmer-Wohnung beklagten sich über Schimmelpilz und verlangten eine Mietzinsreduktion. Der Vermieter machte geltend, es handle sich nicht um einen Mangel an der Mietsache. Die Mieter hätten zu wenig gelüftet und falsch geheizt.



Im anschliessenden Gerichtsverfahren blieb die Ursache für den Schimmelpilz im Dunkeln. Weder konnten die Mieter einen baulichen Mangel beweisen, noch gelang dem ...