Weisheitszahn macht krank - Kasse muss Zahnarzt zahlen



Die Grundversicherung der Krankenkassen muss den Zahnarzt nur dann zahlen, wenn er wegen einer «schweren, nicht vermeidbaren Erkrankung des Kausystems» eingreifen muss. Das blosse Ziehen eines störenden, an sich aber harmlosen Weisheitszahnes fällt nicht darunter.



Aber: Es kann vorkommen, dass verlagerte oder überzählige Zähne (auch Weisheitszähne) so grosse Probleme machen, dass man von Krankheit reden ...