Kasse verschlampt Meldung - Wechsel erst auf 1. Februar



Bei einem Wechsel der Grundversicherung muss die neue Krankenkasse der bisherigen mitteilen, dass der Neukunde nun bei ihr versichert ist. Vorher darf der bisherige Versicherer die Kundenbeziehung nicht auflösen.



Im Normalfall hat die Mitteilung im November oder Dezember zu erfolgen, damit der Wechsel auf Anfang des nächsten Jahres vollzogen ist. Was aber, wenn der neue Versicherer schlampt und die Bestätigu...