Ungenügende Aufklärung der Spitalärzte - Schadenersatz für Patientin



Eine Aids-Patientin wurde medikamentös behandelt, unter anderem mit Norvir. Weil das Medikament Übelkeit verursachte, nahm die Frau von sich aus noch Bellergal-Tabletten, die von ihrer Mutter übrig geblieben waren. Die beiden Medikamente vertragen sich aber so schlecht, dass der Frau in der Folge ein Fuss amputiert werden musste.



Für diesen Schaden muss das Spital die Patientin entschädige...