Zahnunfall während der Schulzeit - Die Zürich muss weiterzahlen



Ein Schüler brach sich 1993 im Turnunterricht einen Zahn ab. Die Schüler-Unfallversicherung, die Zürich, zahlte und sicherte auch zu, Folgeschäden bis zum 18. Altersjahr zu übernehmen.



Als aber 1999 eine Nachbehandlung fällig wurde, wollte die Zürich kneifen. Ihr Argument: 1996 sei das Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft getreten und deshalb müsse jetzt die Krankenkasse des Schülers ein...