Neue Gerichtsurteile - Nr.6 28.03.2001
Inhalt
K-Tipp 6/2001
28.03.2001
Unfall mit Haschisch im Blut - Kiffer muss zum Psychiater
Bestehen begründete Zweifel, dass jemand aus medizinischen oder charakterlichen Gründen als Autofahrer zu gefährlich ist, muss die zuständige Behörde ein verkehrsmedizinisches und -psychologisches Gutachten verlangen.
Kommt das Gutachten zum Schluss, dass diese Person nicht in den Verkehr gehört - zum Beispiel wegen Trunksucht -, wird der Ausweis für unbestimmte Zeit eingezogen, aber mindestens für ei...
Unfall mit Haschisch im Blut - Kiffer muss zum Psychiater
Bestehen begründete Zweifel, dass jemand aus medizinischen oder charakterlichen Gründen als Autofahrer zu gefährlich ist, muss die zuständige Behörde ein verkehrsmedizinisches und -psychologisches Gutachten verlangen.
Kommt das Gutachten zum Schluss, dass diese Person nicht in den Verkehr gehört - zum Beispiel wegen Trunksucht -, wird der Ausweis für unbestimmte Zeit eingezogen, aber mindestens für ein Jahr (Sicherungsentzug). Ein solches Gutachten ist auch nötig bei einem Haschkonsumenten, «der nicht mehr in der Lage ist, Haschischkonsum und Strassenverkehr ausreichend zu trennen», oder wenn die Gefahr besteht, dass der Kiffer «im akuten Rauschzustand» fährt, sagt das Bundesgericht.
Im konkreten Fall war der Autofahrer als Drogenkonsument polizeilich registriert, und er hatte mutmasslich am Tag des Unfalls noch am Morgen Cannabis konsumiert. Allerdings: Ein «regelmässiger, aber kontrollierter und mässiger Haschischkonsum» erlaubt für sich allein noch keinen Schluss auf fehlende Fahreignung, beruhigt das höchste Gericht.
(upi)
(Bundesgericht, Urteil 6A.96/2000 vom 5. 12. 2000)
Grundversicherung - Rechtzeitig kündigen!
Alle Grundversicherten können ihre Krankenkasse bis Ende November auf Ende Jahr kündigen.
Nun hat das Bundesgericht präzisiert: Damit diese Frist gewahrt ist, muss die Kündigung am letzten Tag des Novembers bei der Krankenkasse eingetroffen sein. Es zählt also nicht der Poststempel mit dem Datum der Aufgabe, sondern das rechtzeitige Eintreffen bei der Krankenkasse.
Übrigens: Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen hängt die Fristwahrung vom Wortlaut des jeweiligen Reglements der Krankenkasse ab.
(em)
(Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 69/2000 vom 1. 12. 2000)
Scheidung und Elterliche sorge - Vaterpflichten an Werktagen
Das neue Scheidungsrecht macht es möglich: Im Scheidungsurteil kann der Richter das Sorgerecht über die Kinder beiden Elternteilen gemeinsam zusprechen, falls sie das wünschen.
Voraussetzung ist allerdings, dass sich beispielsweise der Vater bereit erklärt, effektiv einen Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen - und zwar auch an Werktagen. Es reicht nicht, wenn der Vater die Kinder lediglich an zwei Wochenenden im Monat sieht.
Die Absicht dahinter: Beide Eltern sollen auch den Alltag des Kindes kennen, daran teilhaben und die damit verbundenen Pflichten übernehmen.
Nicht erforderlich ist aber, dass die Eltern die Kinderbetreuung zu gleichen Teilen übernehmen. Damit auch erwerbstätige Väter das Sorgerecht zugesprochen erhalten, reicht es aus der Sicht des Gerichtskreises Thun, wenn Väter ihren Nachwuchs in einem zeitlichen Umfang von 20 Prozent bzw. 6 Tagen pro Monat betreuen.
(bi)
(Gerichtskreis X Thun, Entscheid vom 1. 7. 1999; publiziert in FamPra.ch 2/2000, S. 325 ff.)