Neue Gerichtsurteile - Nr.7 11.04.2001
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K-Tipp 7/2001
11.04.2001
Gutschriften der AHV - Betreuung bringt mehr Geld
Wer pflegebedürftige Verwandte in auf- und absteigender Linie oder Geschwister betreut, erhält von der AHV Betreuungsgutschriften; das verbessert im Alter die AHV-Rente. Voraussetzung ist aber, dass die betreute Person mit der pflegebedürftigen Person im gemeinsamen Haushalt wohnt - und dass die betreute Person Anspruch hat auf eine Hilflosenentschädigung von AHV oder IV.
Das Bundesgericht präzisiert: Es ist nic...
Gutschriften der AHV - Betreuung bringt mehr Geld
Wer pflegebedürftige Verwandte in auf- und absteigender Linie oder Geschwister betreut, erhält von der AHV Betreuungsgutschriften; das verbessert im Alter die AHV-Rente. Voraussetzung ist aber, dass die betreute Person mit der pflegebedürftigen Person im gemeinsamen Haushalt wohnt - und dass die betreute Person Anspruch hat auf eine Hilflosenentschädigung von AHV oder IV.
Das Bundesgericht präzisiert: Es ist nicht nötig, dass die pflegebedürftige Person die Hilflosenentschädigung auch effektiv bezieht. Ein bestehender Anspruch genügt - z. B. dann, wenn der Antrag für die Hilflosenentschädigung zu spät eingereicht und nach einem positiven Entscheid rückwirkend gültig wird.
(upi)
(Eidg. Versicherungsgericht, Urteil H 57/99 vom 27. 12. 2000)
Betreibungsurkunden - Zur Militärzeit ungültig
Wer eine Betreibung (Zahlungsbefehl) erhält, kann innert zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben.
Erhält jemand eine Betreibung während der Betreibungsferien (zum Beispiel sieben Tage vor und nach Ostern und Weihnachten), so bleibt die Betreibung gültig, die Frist für den Rechtsvorschlag beginnt aber erst nach Ablauf der Betreibungsferien zu laufen.
Erhält jemand aber eine Betreibung (oder eine Pfändungsankündigung) während Militär- oder Zivildienst, so ist die Betreibung sogar null und nichtig; solche Betreibungen kann man schlicht ignorieren.
Einschränkung: Wenn es um familienrechtliche Unterhalts- oder Unterstützungszahlungen geht (z. B. Alimente), gilt die Schonung während des Militärdienstes nicht, und die Frist für den Rechtsvorschlag läuft ab Zustellung an die Dienstadresse.
(upi)
(Bundesgericht, Urteil 7B.18/2001 vom 13. 2. 2001)
Illegaler Aura-Balance-Akku - Biowell-Schwindel verboten
Die Firma Biowell aus Kollbrunn ZH verkaufte ein angebliches Wunderding namens Aura-Balance-Akku für 98 Franken. Es könne dank seiner Phi-Lambda-Technologie die «körpereigenen Heilkräfte» wecken und «wahre Gesundheits-Wunder» wirken. Unzählige Beschwerden wie Stress, Venenleiden, Arthritis oder Potenzstörungen könnten «über Nacht verschwinden».
Jetzt hat das Bundesgericht den Schwindel endgültig gestoppt. Wird ein Gerät mit solchen Heilanpreisungen verkauft, fällt es unter die Medizinprodukteverordnung, und die Vertreiber müssen seine Wirkung beweisen. Solche Beweise lagen hier aber nicht vor - und deshalb gelangte der Akku illegal in den Verkauf.
In solchen Fällen bestehe die Gefahr, dass «Anwender des Gerätes im Vertrauen auf die Heilanpreisungen eine allenfalls notwendige medizinische Behandlung überhaupt nicht oder zu spät in Angriff nehmen», heisst es im Urteil.
Die Firma Biowell muss nun alle Käuferinnen und Käufer anschreiben und ihnen mitteilen, dass die Heilanpreisung illegal war.
(em)
(Bundesgericht, Urteil 2A.504/2000 vom 28. 2. 2001)