Vertrag ist für Kasse bindend



Ein selbständig erwerbender Taxifahrer hatte ein Krankentaggeld von 220 Franken pro Tag versichert. Nach einer Herzoperation war er fünf Monate arbeitsunfähig und wollte von der Krankenkasse das vereinbarte Taggeld beziehen.



Doch die Kasse entgegnete, er sei überversichert, und zahlte deshalb nur 100 Franken aus. Gleichzeitig setzte sie das vereinbarte Taggeld einseitig und rückwirkend für drei Jahre auf 100 Franken herab und zah...