Inhalt
Ein Mann brauchte eine Knieprothese und war arbeitsunfähig. Doch seine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung wollte nicht zahlen: Die Ursache seines Knieproblems sei ein Unfall. Dann sind Leistungen – laut Kleingedrucktem – ausgeschlossen. Die Versicherung muss trotzdem zahlen. Denn das Knieproblem sei aufgrund eines «Zusammenspiels» von Unfall und Krankheit entstanden, so das Bundesgericht. Der Unfall sei also nur eine Teilursache – und diese Konstellation sei in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt.
Bundesgericht, Urteil 4A_84/2012 vom 29. 6. 2012
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden