Ein Mann brauchte eine Knieprothese und war arbeitsunfähig. Doch seine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung wollte nicht zahlen: Die Ursache seines Knieproblems sei ein Unfall. Dann sind Leistungen – laut Kleingedrucktem – ausgeschlossen. Die Versicherung muss trotzdem zahlen. Denn das Knieproblem sei aufgrund eines «Zusammenspiels» von Unfall und Krankheit entstanden, so das Bundesgericht. Der Unfall sei also nur eine Teilursache – und diese Konstellation sei in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich geregelt.    

Bundesgericht, Urteil 4A_84/2012 vom 29. 6. 2012