Neue Parkscheibe sorgt für Verwirrung
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K-Tipp 15/2000
20.09.2000
In der Blauen Zone dürfen Sie gleich lang parkieren wie bisher
Die neue «Euro-Parkscheibe» ist auch in der Schweiz zugelassen. Sie enthält jedoch unklare Angaben über die Parkdauer - und verunsichert so die Autofahrer.
Marco Diener mdiener@k-tip.ch
Bei vielen Autofahrern sorgt die blaue «Euro-Parkscheibe» für heisse Köpfe. Denn auf der neuen, europaweit gültigen Parkscheibe steht klipp und klar, in der Blauen Zone dürfe «an Werktagen zwisc...
In der Blauen Zone dürfen Sie gleich lang parkieren wie bisher
Die neue «Euro-Parkscheibe» ist auch in der Schweiz zugelassen. Sie enthält jedoch unklare Angaben über die Parkdauer - und verunsichert so die Autofahrer.
Marco Diener mdiener@k-tip.ch
Bei vielen Autofahrern sorgt die blaue «Euro-Parkscheibe» für heisse Köpfe. Denn auf der neuen, europaweit gültigen Parkscheibe steht klipp und klar, in der Blauen Zone dürfe «an Werktagen zwischen 08.00 und 11.30 Uhr sowie zwischen 13.30 und 18.00 Uhr eine Stunde parkiert werden».
Diese Aufschrift ist schlicht falsch. Denn gleich wie bei der bisherigen Parkscheibe können Autofahrer und Autofahrerinnen in der Blauen Zone nicht nur eine Stunde, sondern bis zu anderthalb Stunden parkieren. Zwei Beispiele: Autofahrer A parkiert sein Auto um 10.01 Uhr. Er stellt die Parkscheibe wie vorgeschrieben auf die nächste Halbstunden-Markierung ein, also auf 10.30 Uhr. Nun zählt er eine Stunde dazu. Er darf also bis um 11.30 Uhr parkieren. Macht 89 Minuten.
Autofahrer B parkiert um 10.29 Uhr. Er muss die Parkscheibe ebenfalls auf 10.30 Uhr einstellen und darf sein Auto bis 11.30 Uhr stehen lassen. Macht nur 61 Minuten.
Doch warum drucken Verkehrsverbände wie ACS und TCS, aber auch Versicherungen und Garagen eine derart verwirrende Erklärung auf ihre Parkscheiben? Sie müssen. Im Anhang zur Signalisationsverordnung steht nämlich ganz genau, was auf der Rückseite der Parkscheiben zu stehen hat.
Warum aber so missverständlich? «Wir haben uns um eine Formulierung bemüht, die verständlich ist. Aber das ist uns offenbar nicht ganz gelungen», sagt Peter Friedli, Jurist im Bundesamt für Strassen (Astra). Er fände es jedoch übertrieben, die Signalisationsverordnung wegen dieser einen Formulierung gleich zu revidieren. «Gegenüber der alten Parkscheibe ändert sich ja nichts», sagt Friedli.
Einen Komfort-Unterschied gibt es allerdings. Bei den alten Parkscheiben können Autofahrer und Autofahrerinnen im rechten Fenster das Ende der Parkdauer ablesen. Die neue Parkscheibe hat nur ein Fenster für die Ankunftszeit.
Der Vorteil der neuen Parkscheibe liegt in deren Flexibilität. Im Gegensatz zur alten Parkscheibe, die nur für die Blaue Zone taugt, kann die Parkscheibe auf allen Parkfeldern mit Parkzeitbeschränkung eingesetzt werden - ganz egal ob die Parkzeitbeschränkung drei, sechs oder zwölf Stunden beträgt.
Solche Parkfelder sind im Moment allerdings noch sehr selten. Markiert sind sie mit einem weissen P auf blauem Grund, dem Hinweis auf eine Parkzeitbeschränkung sowie einem Parkscheiben-Symbol.
Übrigens: Die alte Parkscheibe können Sie noch bis Ende des Jahres 2002 verwenden. Danach ist nur noch die neue «Euro-Parkscheibe» zugelassen. Und: Die Rote Zone mit einer Parkzeitbeschränkung auf 15 Stunden, die vor allem in der Westschweiz verbreitet ist, wird Ende 2002 abgeschafft.