Nein. Zwischen denselben Vertragsparteien darf nur eine Probezeit vereinbart werden. Endet der Lehrvertrag und wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist eine neue Probezeit nicht zulässig.

Sie können also als ehemaliger Lehrling Ihre Stelle nicht mit der kurzen Frist von sieben Tagen kündigen. Vielmehr müssen Sie die im Vertrag vorgesehene Kündigungsfrist ein­halten.