Neuerungen im Lebensmittelrecht - Was lange währt, wird endlich Vorschrift
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K-Tipp 8/2002
17.04.2002
Klarere Deklarationen, aber mehr Zusatzstoffe: Am 1. Mai treten rund tausend Neuerungen im Lebensmittelrecht in Kraft. Die SKS bedauert, dass 56 neue Zusatzstoffe bewilligt werden.
Wenn Sie einen Schokolade-Cake im Laden erstehen, werden Sie ab Anfang Mai auf der Rückseite überprüfen können, ob der Anteil Schokolade 2, 5 oder 10 Prozent am Kuchen beträgt: Dies ist eine der zahlreichen Neuerungen im Lebensmittelrecht, welche am 1. Mai in Kraft treten.
Die Änder...
Klarere Deklarationen, aber mehr Zusatzstoffe: Am 1. Mai treten rund tausend Neuerungen im Lebensmittelrecht in Kraft. Die SKS bedauert, dass 56 neue Zusatzstoffe bewilligt werden.
Wenn Sie einen Schokolade-Cake im Laden erstehen, werden Sie ab Anfang Mai auf der Rückseite überprüfen können, ob der Anteil Schokolade 2, 5 oder 10 Prozent am Kuchen beträgt: Dies ist eine der zahlreichen Neuerungen im Lebensmittelrecht, welche am 1. Mai in Kraft treten.
Die Änderungen stellen für die Konsumentinnen und Konsumenten deutliche Verbesserungen dar und kommen zum Teil langjährigen Forderungen der SKS nach: Die zehn wichtigsten allergenen Zutaten müssen schon ab 1 Promille Anteil, einzelne Zutaten ab 5 Prozent (statt bisher 25 Prozent) deklariert werden.
Ein chinesisches Huhn wird nicht mehr zu einem Schweizer Produkt, nur weil es hier zerlegt und paniert wurde: Auch hier sind die Vorschriften strenger geworden. Die SKS hatte allerdings gefordert, dass nicht mehr der Begriff «Produktionsland», sondern der Klarheit halber nur noch «Herkunfts- und Verarbeitungsland» verwendet wird.
Lebensmittel dürfen neu auch als «ohne Gentechnik hergestellt» deklariert werden, wenn dafür eine lückenlose Dokumentation vorgelegt werden kann. Bei konventionell produziertem Fleisch war das bisher nicht möglich.
37 bisher zugelassene Zusatzstoffe werden zwar verboten, dafür 56 neu zugelassen. Dies als Zugeständnis an das EU-Recht, um Ungleichheiten auszuräumen. Die SKS wertet allerdings den Gesundheitsschutz höher und bedauert die Einführung sehr: Unter den 56 neuen Zusatzstoffen sind der als allergen bekannte Farbstoff Tartrazin (E 102) sowie die antibiotisch wirkenden Natamycin und Nisin.
Für Tartrazin konnten die Konsumentenorganisationen und die Allergologen Einschränkungen aushandeln. In Milch- sowie Fleischersatzprodukten und Süssgetränken darf der gelbe Farbstoff nicht eingesetzt werden.
Für die Konsumentinnen und Konsumenten heisst es jetzt erst recht: «Augen auf beim Einkaufen!»
Josianne Walpen