Inhalt
Ein K-Tipp-Leser aus Liestal BL staunte nicht schlecht, als er aus den Ferien zurückkam: Im Briefkasten fand er ein Buch der Versandfirma Time Life. Dabei habe er wenige Wochen zuvor dem Time-Life-Vertreter, der ihm das Werk am Telefon aufschwatzen wollte, eine klare Absage erteilt.
Er war daher nicht bereit, das Buch zu bezahlen oder auf eigene Kosten zu retournieren. Und er hat das Recht auf seiner Seite. Artikel 6a des Obligationenrechts hält unter dem Titel «Zusendung unbes...
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