Nicht jeder Hilferuf verdient Gehör
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K-Tipp 20/2001
28.11.2001
Im Dezember haben Hilfswerke Hochsaison - darunter auch unseriöse
Mit Geld Gutes tun - das möchte jede Spenderin und jeder Spender. Doch ist die beschenkte Organisation tatsächlich vertrauenswürdig? Der K-Tipp sagt Ihnen, worauf Sie beim Spenden achten müssen.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Es geht um fast eine Milliarde Franken. So viel spenden Schweizerinnen und Schweizer alljährlich den verschiedensten Hilfswerken. Einen grossen T...
Im Dezember haben Hilfswerke Hochsaison - darunter auch unseriöse
Mit Geld Gutes tun - das möchte jede Spenderin und jeder Spender. Doch ist die beschenkte Organisation tatsächlich vertrauenswürdig? Der K-Tipp sagt Ihnen, worauf Sie beim Spenden achten müssen.
Markus Kellenberger mkellenberger@ktipp.ch
Es geht um fast eine Milliarde Franken. So viel spenden Schweizerinnen und Schweizer alljährlich den verschiedensten Hilfswerken. Einen grossen Teil davon in der Adventszeit.
Wo es um so viel Geld geht, ist die Versuchung natürlich gross, auch mit weniger hehren Absichten die Hand hinzuhalten. Denn Mitleid ist ein Geschäft, mit dem sich sehr gut auch in die eigene Tasche wirtschaften lässt.
Ein Beispiel dafür ist der Verein «Schweizerische Spenden». Initiant Paul Vogler sammelte unter diesem Namen gleichzeitig Geld für behinderte Kinder und bedrohte Tiere. Zwei Bereiche, für die viele Leute gern ein paar Franken locker machen.
Nur: Wie viel gespendet wurde und wohin das Geld letztlich tatsächlich floss, wollte Vogler nie offen legen. Als der K-Tipp 1999 über diese zweifelhafte Sammelaktion berichtete, klagte ihn Vogler ein - und verlor den Prozess.
Allein auf das Gütesiegel der Zewo ist kein Verlass
Ähnlich undurchsichtig agieren auch fleissige Sammler wie das ukrainische Hilfswerk «Weg zur Rettung» mit Sitz in Bern, «SOS International» oder «Handicap International» aus Kambodscha. In persönlich und handschriftlich abgefassten Bettelbriefen appellieren sie direkt ans soziale Gewissen der Empfänger und bitten so um Spenden. Doch auch bei ihnen erfahren die wohlmeinenden Zahler kaum, wie und wo genau ihr Geld eingesetzt wird - und wie viel in der eigenen Kasse der Drahtzieher verschwindet.
Solchen Umtrieben von Anfang an einen Riegel zu schieben, hat sich die Zentralstelle für Wohlfahrtsorganisationen Zewo aufs Banner geschrieben. Sie verteilt Organisationen, die der Zewo-Vorstellung von «Gemeinnützigkeit» entsprechen, ein Gütesiegel in Form dreier senkrechter und ein sie waagrecht kreuzender Balken in einem Kreis.
Das Gütesiegel soll Spenderinnen und Spendern Gewähr dafür geben, dass ihre Gabe auch wirklich dem dafür bestimmten Zweck zufliesst. Mittlerweile sind über 300 Organisationen von der Zewo zertifiziert.
Doch leider ist allein auf das Signet noch kein Verlass. Viele seriöse Hilfswerke werden von den Wohltätigkeitswächtern nicht erfasst. So zum Beispiel die Heilsarmee. Die Frauen und Männer in ihren blauen Uniformen singen und sammeln im Namen Gottes für wohltätige Zwecke - und erfüllen so eine wichtige Richtlinie der Zewo nicht.
Möglicherweise aber nicht mehr lange. Denn: Bisher war die Zewo ein Verein, kontrolliert von den angeschlossenen Hilfswerken. Oft musste sie sich deshalb den Vorwurf der Vetternwirtschaft gefallen lassen. Seit diesem Sommer ist damit jedoch Schluss. Die Zewo wurde in eine Stiftung umgewandelt, wird von einem Stiftungsrat kontrolliert und überdenkt zurzeit ihren bisher eng gefassten Begriff der «Gemeinnützigkeit».
Schwarze Schafe vom Spendentopf fern halten
Auch in andern Bereichen will die Stiftung neue Wege gehen. Bisher nämlich gab die Zewo verunsicherten Anrufern zwar Auskunft über die Seriosität unzertifizierter Hilfswerke, führte bewusst aber keine Liste suspekter Sammelorganisationen. «In Zukunft wird sich das wahrscheinlich ändern», warnt Zewo-Sprecherin Karin Meierhofer alle, die den Hut mit unlauteren Absichten kreisen lassen.
Hinter dieser Warnung steckt jedoch nicht nur die Sorge um das Wohl jener, die gutmütig spenden. Tatsache ist auch: Die Zahl der Hilfswerke nimmt laufend zu, für schwarze Schafe hat es da am Spendentopf kaum mehr Platz.
Der Wohlfahrtsindustrie ist fast jedes Mittel recht
Allein die Bundesliste jener gemeinnützigen Institutionen, für die Spenden von der Steuer abgezogen werden dürfen, umfasst mittlerweile über 1400 Namen. Dazu kommen aber noch die vielen Kantonslisten mit regionalen Hilfswerken und gemeinnützigen Vereinen.
Wohlfahrt ist eine Industrie geworden, die mit allen Mitteln kämpft. Das bestätigt die Schweizerische Gesellschaft der Fundraising-Fachleute (SGFF). Sie bildet für Hilfswerke Spezialisten aus, die mögliche Spenderinnen und Spender professionell umwerben - wenn nötig bis ans Totenbett. «Schliesslich», so Silvia Moser von der SGFF, «kann man wohltätige Organisationen auch im Testament berücksichtigen.»
Doch Vorsicht: Nicht nur namhafte Organisationen wie Caritas und die Aidshilfe haben das längst erkannt und weisen Gönner vermehrt darauf hin, sie im letzten Willen zu berücksichtigen. Wo immer es um viel Geld geht, sind auch die Erbschleicher nicht weit.
Internet: Unter der Adresse www.ktipp.ch/spenden finden Sie wichtige Links zur Zewo, zu Hilfswerken sowie zu Bundes- und Kantonslisten steuerabzugsberechtigter Organisationen und den Steuerverwaltungen.
So kommt Ihre Spende an den richtigen Ort
Um Spenden bitten nicht nur seriöse Hilfswerke. Immer wieder machen auch Gauner die hohle Hand. Beachten Sie folgende Punkte, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Geld an die richtige Adresse kommt:
- Das Zewo-Gütesiegel bietet eine gewisse Gewähr für die Seriosität des Hilfswerks. Es wird nur verliehen, wenn unter anderem die Bilanzen und Tätigkeitsberichte für alle einsichtig sind und die Jahresrechnung von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft wird.
- Aber Achtung: Hauptsächlich politisch oder religiös ausgerichtete Organisationen und solche, die sich den Bereichen Sport, Freizeit, Selbsthilfe und Tierschutz widmen, bekommen von der Zewo kein Gütesiegel - was aber nicht heisst, dass sie deswegen unseriös sein müssen. Verlangen Sie deshalb im Zweifelsfall von der Institution den Jahres- und Tätigkeitsbericht. Daraus muss klar hervorgehen, wer hinter dem Hilfswerk steht, welchem Zweck es dient und wie die eingegangenen Spenden aufgeteilt werden.
- Spenden Sie besser einem sorgfältig ausgesuchten Hilfswerk einen grösseren Betrag, als Ihr Spendengeld auf viele Organisationen zu verzetteln.
- Lassen Sie sich bei Strassenaktionen, an der Haustür oder am Telefon nicht zu einer Spende drängen. Verlangen Sie Unterlagen und einen Einzahlungsschein.
- Lehnen Sie ab, wenn die Sammelorganisation vorschlägt, die Spende mittels eines Lastschriftverfahrens LSV direkt Ihrem Konto zu belasten.
- Verlangen Sie im Hinblick auf den Steuerabzug eine Spendenbestätigung.
- Seien Sie sich bewusst, dass Ihre Adresse möglicherweise an andere Organisationen weitergegeben wird.
Gutes tun und zugleich Steuern sparen
Spenderinnen und Spender können ihre Zuwendungen teilweise oder sogar ganz von der Steuer abziehen.
Die Steuerbehörden machen es Spendenden nicht einfach. Die Höhe des Steuerabzugs für so genannte Zuwendungen ist nämlich von Kanton zu Kanton verschieden. Ebenso, ob der Abzug vom Netto-, vom Rein- oder vom steuerbaren Einkommen getätigt werden darf. Das können Sie jedoch Ihrer Steuererklärung oder Wegleitung entnehmen.
Gemäss einer Umfrage des K-Tipp bei allen kantonalen Steuerverwaltungen gelten grundsätzlich folgende Abzugsregelungen für belegbare Spenden:
- Abzug bis 7 Prozent des Einkommens: NE (1 Prozent), GL (5), GE (7).
- Abzug bis 10 Prozent des Einkommens: Bund, AR, BE, BS, GR, NW, OW, SG, SZ, TI, UR, VD, VS, ZG.
- Abzug bis 20 Prozent des Einkommens: AG, SH, ZH.
- Abzug je nach begünstigter Organisation: FR (5 Prozent für Spenden an gemeinnützige Werke, 15 Prozent für Spenden an Kanton, Gemeinden und kirchliche Organisationen).
- Abzug mit Obergrenze: JU (max. Fr. 5600.-), LU (max. Fr. 5600.-), SO (max. Fr. 6000.- für Alleinstehende, max. Fr. 12 000.- für Verheiratete und Alleinerziehende), TG (max. Fr. 8000.- bis zu einem Reineinkommen von Fr. 80 000.-, darüber hinaus 10 Prozent vom Reineinkommen).
- Unbegrenzter Abzug: AI, BL.
- Parteispenden sind in diesen Kantonen abzugsberechtigt: GR, SG, SH, SO, TG, VS, ZG (im normalen Spendenabzug inbegriffen), AG (max. Fr. 1100.-), BE (max. Fr. 5000.-), BL (unbegrenzt), LU und ZH (Alleinstehende max. Fr. 1500.-, Verheiratete max. Fr. 3000.-).