Künftig will Cablecom ihren Internetkunden, die nichts anderes tun, als ständig die vertraglich vereinbarten Datenmengen hinauf- und herunterzuladen, den Hahn zudrehen. Das berichtete die Schweizer Konsumentenzeitschrift Saldo.

Doch Cablecom hat auch die Zahlungskonditionen verschärft. Wer nicht rechtzeitig zahlt, riskiert, dass ihm Cablecom sofort die Leitung kappt.

«Zulässig, aber nicht kundenfreundlich, wenn die Leitung sofort nach Verzugseintritt unterbrochen wird», sagt dazu der Berner Privatrechtler Thomas Koller. Denn zu einer Zahlungsverzögerung könne ja auch ein Fehler bei einer Bank führen.

Für Mahnungen will Cablecom künftig einen Zuschlag von «mindestens 30 Franken» verlangen. Was «mindestens» zu bedeuten habe, konnte Cablecom dem K-Tipp nicht sagen.

Klar dagegen die Aussage von Thomas Koller: «Eine solch schwammige Formulierung ist nicht zulässig. 30 Franken darf Cablecom verlangen, mehr nicht.»


(mdb)