Dämpfer für die Business Academy: Wer mit der Firma einen Vertrag für eine Weiterbildung abschliesst, kann ihn innert sieben Tagen widerrufen. Das hat jetzt das Bezirksgericht Thun BE entschieden. Ein junger Gärtner hatte bei einer Verkaufsshow der Business Academy einen Vertrag unterschrieben, kündigte ihn drei Tage später und weigerte sich, 4280 Franken zu zahlen. Die Academy wollte ihn daraufhin betreiben. Zu Unrecht, entschied das Gericht. Denn: Ein Vertragsabschluss im Rahmen einer Verkaufsshow sei ein Haustürgeschäft, und dieses kann innert der Sieben-Tage-Frist widerrufen werden. Tipp: Wird das Widerrufsrecht nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt, kann der Kunde auch noch nach der Sieben-Tage-Frist kündigen.
(ohm)
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Wie beim Entscheid in Horgen...
Da haben sie das Gleiche festgestellt.
www.beobachter.ch/
fileadmin/user_upload/media/pdf/Urteil_Business_Academy.pdf