Inhalt
K-Tipp 2/2000
09.02.2000
Höchstwerte für Chrom-VI mehr als zehnfach überschritten
Die kantonalen Laboratorien Aargau und Bern haben 37 Lederwaren auf
gefährliches Chrom untersucht. Resultat: Bei zehn Proben wurden die
Höchstwerte zum Teil massiv überschritten.
Die Kantonslabors nahmen sich Lederwaren vor, die beim Tragen mit der Haut in
Berührung kommen: Handschuhe, Taschen, Sandalen und Lederkleider wie Jacken,
Jupes und Hosen. Und sie untersuchten die Wa...
Höchstwerte für Chrom-VI mehr als zehnfach überschritten
Die kantonalen Laboratorien Aargau und Bern haben 37 Lederwaren auf
gefährliches Chrom untersucht. Resultat: Bei zehn Proben wurden die
Höchstwerte zum Teil massiv überschritten.
Die Kantonslabors nahmen sich Lederwaren vor, die beim Tragen mit der Haut in
Berührung kommen: Handschuhe, Taschen, Sandalen und Lederkleider wie Jacken,
Jupes und Hosen. Und sie untersuchten die Waren auf das besonders giftige
Chrom-VI. Dieses kann bei direktem Hautkontakt in den Körper eindringen und
Allergien auslösen. Zudem gilt es als krebserregend.
In 10 von 37 Proben wurde der gesetzliche Höchstwert von 3 Mikrogramm Chrom-VI
pro Kilogramm Leder überschritten. «Nicht geringfügig, sondern massiv»,
erklärt der Berner Kantonschemiker Urs Müller. Bei einer Lederhose wurden 40
Mikrogramm gemessen, bei diversen weiteren Kleidungsstücken waren es 20 bis 30
Mikrogramm. Müller: «Konsumenten, die solche Kleider auf der Haut tragen,
gefährden ihre Gesundheit.»
Diese Ergebnisse sind noch dramatischer als jene eines Kassensturz-Testes vom
Juni 1999 (siehe auch K-Tip 11/99). Dies war für die beiden Kantonslabors auch
der Grund, die Lederwaren nochmals zu prüfen.
«Die Verkäufer von Ledersachen sind sich offensichtlich der Prob-lematik immer
noch nicht bewusst», moniert Müller. Er rät den Konsumenten, beim Kauf im
Laden jeweils zu fragen, ob die Lederwaren bereits auf Gift kontrolliert
worden sind. «Höchste Vorsicht, wenn die Verkäufer keine Auskunft geben
können.»
Leider ist dies beinahe die Regel. Laut einer Unter-suchung der Stiftung für
Konsumentenschutz (SKS) verlangen nur wenige Firmen tatsächlich Prüfzeugnisse
von ihren Lederlieferanten. Besser als solche Zertifikate wäre eine genaue
Aufklärung.
Die Kantonslabors verraten aber - wie in solchen Fällen üblich! - nicht, aus
welchen Geschäften die beanstandeten Lederwaren stammen, und berufen sich aufs
Amtsgeheimnis.