Inhalt
06.03.2012
Nein. Zwar dürfte der Vermieter eine dreiköpfige Familie als Ersatzmieter ablehnen, weil die Wohnung für so viele Leute eindeutig zu klein wäre.
Für ein kinderloses Paar ist eine Zweizimmerwohnung aber durchaus geeignet. Die Klausel im Mietvertrag, wonach die Wohnung nur an eine Einzelperson vermietet werden darf, ist in der Regel eine übermässige Einschränkung, an die Sie sich nicht halten müssen.
Zwar ist der Vermieter nicht verpflichtet, das Paar als Ihre Nachfolger zu akzeptieren. In diesem Fall sind Sie aber per Ende März 2012 trotzdem aus dem Mietvertrag entlassen und müssen keine weiteren Ersatzmieter suchen.
Und: Der Vermieter muss die Ersatzmieter zu denselben Bedingungen akzeptieren, die bei Ihnen aktuell gelten. Erhöht er den Mietzins auf den Einzugstermin und springen die Ersatzmieter deshalb ab, sind Sie ebenfalls von der Suchpflicht befreit.
Buchtipp: Alles Wichtige zum Thema plus Tipps und Musterbriefe liefert der «Saldo»-Ratgeber «Das Mietrecht im Überblick» (3. Auflage, 142 Seiten, Fr. 27.–). Zu bestellen auf www.ktipp.ch.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden