Nur Stummfilme im Heimkino
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K-Tipp 14/2001
05.09.2001
Internet-Shopping Kunde wartete neun Monate vergeblich auf bereits bezahlte Ware
Urs Peyer freute sich über den tiefen Preis des Heimkino-Systems, das er via Internet gekauft hatte. Bloss: Die Anlage traf ohne Lautsprecher-Boxen bei ihm ein.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch
Begonnen hat die Geschichte im November 2000. Urs Peyer aus Steckborn TG bestellte damals beim Online-Shop letsbuyit.com einen DVD-Player und fünf Satellitenlautsprecher zum Prei...
Internet-Shopping Kunde wartete neun Monate vergeblich auf bereits bezahlte Ware
Urs Peyer freute sich über den tiefen Preis des Heimkino-Systems, das er via Internet gekauft hatte. Bloss: Die Anlage traf ohne Lautsprecher-Boxen bei ihm ein.
Gery Schwager gschwager@ktipp.ch
Begonnen hat die Geschichte im November 2000. Urs Peyer aus Steckborn TG bestellte damals beim Online-Shop letsbuyit.com einen DVD-Player und fünf Satellitenlautsprecher zum Preis von 1499 statt 1999 Franken.
Der Betrag wurde Peyers Kreditkarte am 11. Dezember belastet. Elf Tage später traf die Lieferung ein - allerdings ohne Lautsprecher.
Peyer reklamierte umgehend bei letsbuyit.com. Das Schweizer Büro der Firma liess ihm ein Beschwerdeformular zukommen, das er an den Kundendienst in München zu faxen hatte.
Von da erhielt Peyer die Mitteilung, dass seine Angaben «nicht richtig aufs Faxgerät übertragen» worden seien. Er möge doch die Unterlagen nochmals zustellen.
Peyer tat erneut, wie ihm geheissen - und sollte fortan von letsbuyit.com nichts mehr über das Schicksal seiner Beschwerde vernehmen. Nach neun Monaten war er des Wartens müde und wandte sich an den K-Tipp.
Und siehe da: Plötzlich brachte letsbuyit.com den Fall doch noch zu einem Ende. Die Lautsprecher konnte der Online-Shop zwar nicht mehr liefern. Aber Peyer erhielt Mitte August wenigstens seine 1499 Franken zurück. Und er darf den DVD-Player behalten.
Arne Stoldt, Managing Director bei letsbuyit.com, begründet den schleppenden Gang der Dinge mit dem befristeten Geschäftsunterbruch, zu dem sich das Unternehmen Anfang Jahr aus finanziellen Gründen gezwungen sah. Letsbuyit.com habe inzwischen sieben Büros geschlossen - darunter auch jenes in der Schweiz - und arbeite mit weniger Personal. «Urs Peyers Beschwerde ist da sozusagen im Getriebe stecken geblieben.»
Laut Stoldt liegen bei letsbuyit.com derzeit noch rund 50 Fälle aus der Schweiz, «deren Umstände nicht mehr ganz klar sind». Man wolle jetzt aber alle diese Fälle «nach bestem Wissen und anhand der vorhandenen Daten recherchieren». Die Betroffenen wirds freuen.
Ärgerliche Überraschungen sind beim Online-Shopping leider keine Seltenheit. Doch die Risiken lassen sich minimieren:
- Bezahlen Sie Einkäufe via Internet wenn immer möglich nur gegen Rechnung.
- Reklamieren Sie bei verspäteter oder unvollständiger Lieferung mit einem eingeschriebenen Brief und setzen Sie eine klare Frist zur Nachlieferung.
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Weitere Tipps: K-Tipp 1/01 und 9/01 oder www.ktipp.ch