Ein Betrieb der Heizungsbranche wollte etwas gegen unproduktive Arbeitsstunden tun. Er verlangte deshalb von den Monteuren, bei fehlender Auslastung nicht zu arbeiten und dafür bei Hochbetrieb Überstunden zu machen.

Ein 63-jähriger Monteur, der 14 Monate vor seiner Pensionierung stand, wehrte sich gegen diese rechtlich fragwürdige Anordnung. Er wurde fristlos entlassen - unter anderem auch deshalb, weil er «ständig negative Einstellungen gegenüber neuen Projekten» gehabt habe.

Diese fristlose Kündigung war missbräuchlich, sagt das Bundesgericht; der Betrieb muss dem Mann eine Entschädigung von sechs Monatslöhnen zahlen. Der Chef hätte vorher mit dem Mann eine Lösung suchen müssen, statt ihm ohne Vorwarnung eine Rachekündigung zu schicken. Zudem hat der Chef seine Fürsorgepflicht massiv verletzt, indem er einen langjährigen Mitarbeiter kurz vor der Pensionierung auf die Strasse stellte.

(em)

Bundesgericht, Urteil 4C.215/2005 vom 20. 12. 2005