Online-Auktion: Ein Geschäft mit vielen Stolpersteinen
Inhalt
K-Tipp 2/2000
09.02.2000
Kasten: Anbieter: Mindestgebot nicht vergessen
Wollen Sie selber als Anbieter bei einer Online-Auktion auftreten, dann achten
Sie auf folgende Punkte:
o Registrieren Sie sich nicht mit einer Gratis-E-Mail-Adresse (hotmail, gmx,
freesurf und andere). Viele Auktionshäuser akzeptieren solche Adressen nicht.
o Klären Sie im Voraus, wie hoch die Provision des Auktionshauses für ein
abgeschlossenes Geschäft ist.
o Geben Sie auf alle Fälle e...
Kasten: Anbieter: Mindestgebot nicht vergessen
Wollen Sie selber als Anbieter bei einer Online-Auktion auftreten, dann achten
Sie auf folgende Punkte:
o Registrieren Sie sich nicht mit einer Gratis-E-Mail-Adresse (hotmail, gmx,
freesurf und andere). Viele Auktionshäuser akzeptieren solche Adressen nicht.
o Klären Sie im Voraus, wie hoch die Provision des Auktionshauses für ein
abgeschlossenes Geschäft ist.
o Geben Sie auf alle Fälle ein Mindestgebot ein. Wird es nicht erreicht,
müssen Sie Ihre Ware nicht hergeben.
Auktionen im Internet: So laufen Sie nicht in den virtuellen Hammer.
Mit wachsender Zahl von Online-Auktionshäusern nehmen auch die Probleme zu.
Von der Wahl des Auktionshauses bis zur Lieferung der ersteigerten Ware: Der K-Tip zeigt, wie Sie Stolpersteinen ausweichen.
Wenn Sie auf Schnäppchenjagd durch das Internet surfen, landen Sie früher oder
später bei einer Online-Auktion. Ersteigern können Sie alles: vom Buch über
den Computer bis hin zur Saftpresse - Neuware und Occasionen.
Anbieter sind Privatpersonen und vermehrt auch Firmen. Online-Auktionshäuser
vermitteln zwischen den Anbietern und den Käufern.
Wenn Sie den Nervenkitzel einer Auktion erleben wollen, sollten Sie einige
Punkte beachten, damit Sie nicht in den virtuellen Hammer laufen.
Vor der Auktion: Nur nichts überstürzen
Punkt 1: Ausländisches Auktionshaus.
Ein Grossteil der Online-Auktionshäuser befindet sich nicht in der Schweiz und
somit auch nicht die Personen, welche die Ware anbieten. Bei rechtlichen
Problemen gilt unter Umständen ausländisches Recht.
o Tipp: Denken Sie daran: Wenn Sie einen Gegenstand im Ausland ersteigern,
können Mehrkosten für Zoll und Porto auf Sie zukommen.
Eine Auswahl von Auktionshäusern finden Sie auf Seite 17 ("Surftipps"). Bevor
Sie an einer Auktion teilnehmen, müssen Sie sich anmelden. Dies tun Sie auf
der Einstiegsseite des Auktionshauses unter "Anmelden" oder "Registrieren".
o Tipp: Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auktionshauses
sorgfältig und drucken Sie sie aus. Sie sind rechtlich verbindlich.
Hat das Auktionshaus die Anmeldung per Mail bestätigt, können Sie mitbieten.
Punkt 2: Beschreibung des Gegenstandes.
Ein entscheidender Unterschied zur herkömmlichen Auktion ist, dass Sie den
angebotenen Gegenstand nicht real zu Gesicht bekommen. Sie sind ganz auf die Beschreibung und allfällige Bilder angewiesen.
Der Anbieter beschreibt seine Ware selber. Er wird sie dabei ins bestmögliche
Licht rücken. Die Beschreibung ist oft unvollständig. So können Angaben zu
Zubehör fehlen. Ist ein Foto vorhanden, können Sie nicht sicher sein, dass
tatsächlich das Steigerungsobjekt abgebildet ist. Häufig fehlen auch Angaben
zu den Garantieleistungen.
Zu einem guten Beschrieb gehören auch Angaben zu den Zahlungsbedingungen und zur Lieferung. Müssen Sie vor oder nach der Lieferung bezahlen? Verrechnet der Verkäufer Portokosten?
o Tipp: Ist die Beschreibung unvollständig, nehmen Sie mit dem Anbieter via E-
Mail Kontakt auf. Ist dies nicht möglich oder reagiert er nicht, lassen Sie
die Finger davon.
Bei einigen Auktionshäusern ist es üblich, dass sich Käufer und Verkäufer nach
abgeschlossenem Geschäft gegenseitig bewerten. Sie können diese Bewertungen einsehen, was Ihnen einen Anhaltspunkt zur Seriosität eines Anbieters geben kann.
Punkt 3: Illegale Ware.
Nicht alle Angebote sind seriös. Immer wieder werden Diebesgut oder Raubkopien versteigert.
o Tipp: Wenn Sie Ware ersteigern, von der Sie annehmen müssen, dass sie der
Verkäufer illegal beschafft hat, machen Sie sich wegen Hehlerei strafbar.
Deshalb sollten Sie zum Beispiel Software nicht auf diesem Weg erwerben.
Punkt 4: Katalogpreis/ Richtpreis.
Gewisse Anbieter werben damit, dass sie Neuware weit unter Katalog oder
Richtpreis versteigern. Vorsicht: Richtpreise sind oft reine Phantasiepreise.
o Tipp: Erkundigen Sie sich nach den effektiven Ladenpreisen, bevor Sie
mitbieten. Die meisten Auktionen dauern mehrere Tage. Sie haben also genügend Zeit, um die Preise zu vergleichen.
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