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K-Tipp 18/2001
31.10.2001
Was Sie über Zölle, Steuern und Gebühren wissen sollten Das Surfen im Internet mag grenzenlos sein, das Einkaufen ist es jedoch nicht. Überall lauern Gebühren, Steuern und Zölle. Der K-Tipp sagt, worauf Sie beim Shoppen im Netz achten müssen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Kürzlich bestellte ich bei www.amazon.de CDs. Warenwert Fr. 76.-. Dass ich Fr. 5.75 Mehrwertsteuer zahlen musste, begreife ich. Aber was mich auf die Palme bringt, ist die Postvorweisungsta...
Was Sie über Zölle, Steuern und Gebühren wissen sollten Das Surfen im Internet mag grenzenlos sein, das Einkaufen ist es jedoch nicht. Überall lauern Gebühren, Steuern und Zölle. Der K-Tipp sagt, worauf Sie beim Shoppen im Netz achten müssen.
Marco Diener mdiener@ktipp.ch
Kürzlich bestellte ich bei www.amazon.de CDs. Warenwert Fr. 76.-. Dass ich Fr. 5.75 Mehrwertsteuer zahlen musste, begreife ich. Aber was mich auf die Palme bringt, ist die Postvorweisungstaxe von Fr. 10.-.»
K-Tipp-Leser Andreas Lang aus Zürich ist mit seinem Ärger nicht allein. Viele Schweizer, die bei ausländischen Anbietern im Internet einkaufen, wundern sich über Gebühren, die sie zusätzlich zahlen müssen. Dabei funktioniert der Versandhandel im Internet eigentlich genau gleich wie der konventionelle Versandhandel: Es gibt Gebühren, Steuern und manchmal sogar Zölle.
Der K-Tipp zeigt an sechs Beispielen, welche Kosten anfallen.
Ausländische Mehrwertsteuer: Wenn Sie im Ausland bestellen, müssen Sie die dortige Mehrwertsteuer nicht zahlen. Der Versandhändler müsste Ihnen also vom angegebenen Preis die Mehrwertsteuer abziehen. In Deutschland beträgt sie 16 Prozent, bei Büchern 7 Prozent. Es gibt jedoch Versandhändler, welche die Mehrwertsteuer nur teilweise oder gar nicht abziehen. Das ist auch bei www.derlaufladen.de der Fall. Die Laufschuhe sind damit fast gleich teuer wie in der Schweiz.
Versandkosten: Wenn Sie bei Internet-Versandhäusern in Übersee einkaufen, müssen Sie mit horrenden Versandkosten rechnen. Diese können bei kleinen Bestellungen den Warenwert ohne weiteres übersteigen.
Bei Versandhäusern in Deutschland hingegen sind die Versandkosten meistens moderat. Bei Buchbestellungen verrechnet zum Beispiel www.amazon.de keine Versandkosten.
Das gleiche Versandhaus verlangt aber bei CDs relativ hohe Versandkosten. Es sei denn, der Bestellwert sei höher als DM 89.-.
Zoll: Die Zollgebühren sind in den letzten Jahren stark gesunken. Für Private sind sie kaum mehr von Bedeutung. Umso mehr, als der Bund Beträge unter Fr. 5.- gar nicht einzieht.
Konkret heisst das: Wenn Sie im Ausland eine Spiegelreflexkamera kaufen, zahlen Sie erst ab 2,4 Kilo Zollgebühren. Für Ski liegt die Grenze bei 10,2 kg, für CDs bei 18,5 kg. Relevant ist dabei das Bruttogewicht inklusive Verpackung. Übrigens: Bücher und Computer-Hardware sind immer zollfrei.
Gar keinen Zoll zahlen Sie, wenn Sie Ware kaufen, die in EU-Ländern oder der Efta (Norwegen, Island, Liechtenstein) hergestellt worden ist. Ebenso bei Ware aus Ländern, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht (einige osteuropäische Länder, Mexiko, Israel, Marokko). Der Versandhändler muss aber einen so genannten Ursprungsnachweis beilegen. Dieser belegt, dass die Ware tatsächlich in einem solchen Land hergestellt worden ist.
In keinem Fall zollfrei sind gewisse Lebensmittel, Alkohol und Raucherwaren.
In unseren sechs Rechnungsbeispielen wird nur einmal Zoll fällig: bei der Wanderjacke. Denn sie stammt aus Indonesien. Die Fr. 13.60 fallen allerdings nicht ins Gewicht.
Schweizer Mehrwertsteuer: Wie beim Zoll zieht der Bund auch bei der Mehrwertsteuer Beträge unter Fr. 5.- nicht ein. Die Mehrwertsteuersätze betragen 7,6 beziehungsweise 2,4 Prozent. Waren im Wert unter Fr. 65.75 werden nicht mit der Mehrwertsteuer belastet. Bei Büchern, Medikamenten und Lebensmitteln liegt die Grenze sogar bei Fr. 208.30.
Postvorweisungstaxe: Die Post verlangt für das Erledigen der Zollformalitäten pro Paket eine so genannte Postvorweisungstaxe von Fr. 10.-. Diese wird aber nur fällig, wenn Zoll oder Mehrwertsteuer den Freibetrag von Fr. 5.- übersteigt.
Wenn ein Kurierdienst den Versand übernimmt, gelten andere Ansätze. Zum Teil sind sie deutlich höher als die Postvorweisungstaxe. Der Kurierdienst UPS verlangt in unseren Rechnungsbeispielen vom Empfänger keine Gebühr für seine Umtriebe.
Die Post zieht den Zoll, die Mehrwertsteuer und die Gebühren ein, indem sie die Ware per Nachnahme zustellt. Die Kurierdienste dagegen verschicken Rechnungen.
Wenn Sie beim Einkauf bei ausländischen Internet-Anbietern keine Überraschungen erleben wollen, müssen Sie Folgendes beachten:
- Klären Sie vor der Bestellung ab, ob der Versandhändler die ganze Mehrwertsteuer seines Landes abzieht.
- Fragen Sie auch, wie hoch die Versandkosten sind und ob per Post oder per Kurier geliefert wird. Fragen Sie beim jeweiligen Kurierdienst nach, ob noch zusätzliche Gebühren für Zollformalitäten erhoben werden.
- Bedenken Sie, dass Zollgebühren fällig werden könnten. Der Gebrauchszolltarif ist nicht im Internet. Er ist nur als 1000-seitiges Buch erhältlich. Fragen Sie deshalb bei den Zollkreisdirektionen nach: Telefon 061 287 11 11 oder 052 633 11 11, E-Mail kdbs.zentrale@admin.ch oder kdsh.zentrale@admin.ch
- Rechnen Sie die Schweizer Mehrwertsteuer mit ein. Und vergessen Sie die Postvorweisungstaxe von Fr. 10.- nicht, wenn Zoll oder Mehrwertsteuer Fr. 5.- übersteigt.
- Vorsicht: Es gibt deutsche Online-Versandhäuser, die für Lieferungen in die Schweiz ihre Schweizer Filialen beauftragen - und zwar zu Schweizer Preisen. Damit ist der Preisvorteil dahin.
- Wenn Sie gleichzeitig mehrere Artikel bestellen, zahlen Sie meist weniger oder gar keine Versandkosten. Bei grossen Sendungen riskieren Sie, dass Sie Mehrwertsteuer oder Zoll und damit auch die Postvorweisungstaxe zahlen müssen.
- Wenn Sie bestellte Ware wieder zurücksenden, können Sie beim Zollamt den Zoll und die Schweizer Mehrwertsteuer zurückverlangen. Den Antrag können Sie gleich auf dem Postformular stellen oder innert 60 Tagen beim Zollamt.
- Falls sich beim Zoll jemand verrechnet hat, können Sie das Geld vom Zoll zurück- verlangen - Zollgebühren innert 60 Tagen, Mehrwertsteuer innert fünf Jahren.
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