Ein Mann wurde in Ägypten getötet. Seine Mutter erbte von ihm 39000 Franken. Von der Opferhilfe erhielt sie eine Genugtuung von 30000 Franken. Ihre Kosten für Reisen, Anwälte usw. von 32000 Franken wollte ihr der Kanton wegen der Erbschaft nicht ersetzen. Falsch, sagt das Bundesgericht. Die Erbschaft spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle, die Mutter bekommt den Ersatz für ihre Kosten.
(em)
Bundesgericht, Urteil 1A.214/2006 vom 20.4.2007