Meret Hug und Pascale Manz (Namen geändert) hatten dasselbe Problem: Beiden wurde von der Online-Partneragentur Parship der Mitgliedschaftsvertrag nach Ablauf automatisch um ein halbes Jahr verlängert.



Sie forderten Parship auf, den Vertrag sofort aufzulösen und die bereits abgebuchten je knapp 300 Franken zurückzuzahlen. Doch die Agentur lehnte dies unter anderem mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab. Darin steht, dass sich der Vert...