Der Kinderwagen von Familie Ott aus Thun musste repariert werden. Die Hinterachse war gebrochen, ein Hinterrad abgefallen.

Gemäss Verkaufsunterlagen betrug die Garantiefrist für dieses Produkt aus Deutschland zwei Jahre – doch Otts blitzten bei der Lyssacher Filiale der Firma Babywelt ab. Diese wollte die Reparaturkosten nicht übernehmen, denn der Wagen war schon mehr als ein Jahr alt. Und in der Schweiz betrage die Garantiefrist nur ein Jahr.

Die Firma sah ihren Irrtum erst ein, als sich der K-Tipp einschaltete. Denn Garantie ist Garantie, und zwei Jahre bleiben zwei Jahre.