Ein Mann liess sich frühpensionieren. Aufgrund der früheren Reglemente hätte er bis zum Alter 65 eine monatliche Zusatzrente von 1500 Franken erhalten sollen. Das Bundesgericht selber bezeichnet diesen Anspruch als «wohlerhobenes Recht» und «qualifiziert zugesagt». Doch kurz vor der Frühpensionierung des Mannes hatte die Pensionskasse das Reglement geändert. Deshalb zahlte sie dem Mann schliesslich nur 1000 Franken aus.

Das Bundesgericht hat diese Herabsetzung abgesegnet. Die Pensionskasse war aufgrund der Börsenkrise finanziell in einer so desolaten Lage, dass die Kürzung zu einem «unverzicht­baren» Sanierungsbeitrag wurde. Zudem hätte ein Verzicht auf die Kürzung die noch aktiven Angestellten ungleich belastet, weil deren Sanierungsbeiträge noch höher wären.  

Bundesgericht, Urteil 9C_88/2012 vom 31. 7. 2012